In Duitsland is het niet verboden...
Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland ist schon lange umstritten. Dashcam-Videos waren bei Unfall-Prozessen bisher nicht zugelassen. Eine gesetzliche Regelung gab es aber nicht. Das hat der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018 nun geändert.
Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Frank W. Stroot erklärt: „Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist“.
Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.
Du darfst die Autokamera einsetzen, wenn es dafür einen konkreten Anlass, wie z.B. einen Verkehrsunfall, gibt. Heißt das, Du müsstet vor einem Unfall noch schnell die Kamera einschalten? Nein, denn dafür können Dir bestimmte Features der Dash Cam behilflich sein. Achte beim Kauf einer Auto-Minikamera auf folgende Funktionen:
Loop-Funktion
G-Sensor
GPS
Datum- und Uhrzeit-Erfassung
Die Loop-Funktion trägt dazu bei, nicht dauerhaft zu speichern. Dieses Feature speichert das Material in kleinen Clips und in Endlosschleife ab.